AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
On-Demand-Verkehr im westlichen Landkreis Regensburg
elma ist ein gemeinsames Mobilitätsprojekt des Landkreises Regensburg mit den Gemeinden im westlichen Landkreis, integriert in den Regensburger Verkehrsverbund (RVV).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der elma-App, durch die den Nutzern sowohl die Buchung als auch die Abrechnung und Bezahlung von On-Demand-Verkehrsleistungen im Regensburger Verkehrsverbund (RVV) ermöglicht wird und für die Buchung von On-Demand-Verkehrsleistungen per Telefon.
Der On-Demand-Verkehr wird von der Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) betrieben, die sich zur Durchführung und Abwicklung des Verkehrs der Ludwig Meier GmbH und der ioki GmbH bedient.
Kontaktdaten
Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Donaustaufer Straße 115
93059 Regensburg
Tel: +49 941 46319-0
E-Mail: info@elma-mobil.de
2. Anwendung der Tarif- und Beförderungsbedingungen
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) (https://www.rvv.de/preise).
3. Änderungen
Die GFN behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger beschriebener Abläufe für die On-Demand-Dienste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzungen, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Ebenso behält sich die GFN Änderungen vor, soweit diese durch Vorgaben des Fördermittelgebers erforderlich werden. Der Kunde wird per E-Mail oder postalisch über Änderungen unverzüglich informiert.
Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntmachung der Änderung besonders hingewiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
4. Gebrauchsüberlassung elma-App
Die elma-App kann über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple Store) heruntergeladen und genutzt werden.
Geschuldet wird eine unentgeltliche Nutzung nur im Rahmen der jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Mit der Bestätigung zum Download der elma-App schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit der GFN entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der elma-App ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, die ihm an dem in der elma-App inkludierten Programm eingeräumten Rechte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmeldung per SMS erhaltenen Zugangsdaten für die elma-App vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Kunde die GFN hierüber zu informieren.
Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der elma-App. Die GFN ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der elma-App einzustellen.
5. Teilnahmebedingungen
Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, die elma-App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Personen unter 18 Jahre oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
6. Registrierung
Für den Zugang zur Vermittlung von On-Demand-Verkehrsleistungen ist für den Kunden eine Registrierung erforderlich, die mobil über die elma-App erfolgt.
Alternativ zur Registrierung der elma-App kann eine Registrierung, insbesondere von Kunden, die ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Buchung nutzen möchten, im Kundenzentrum des RVV erfolgen.
RVV-Kundenzentrum
Hemauerstraße 1
93047 Regensburg
Tel.: +49 941 20495555
E-Mail: info@rvv.de
Eine Registrierung ist auch in den Verwaltungen der von elma bedienten Gemeinden möglich.
Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde seine persönliche Kunden-ID.
Die telefonische Buchung von On-Demand-Verkehrsleistungen für das elma-Gebiet erfolgt über das Servicetelefon 0800 220 220 0. Um eine telefonische Buchung durchführen zu können, muss sich der Kunde mit seinem Namen und der Kunden-ID identifizieren.
Falls der Kunde den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt, ist dies umgehend per Telefon unter 0800 220 220 0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de zu melden. Jeder Kunde trägt die verschuldensabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.
7. Buchung von Fahrten
Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-Verkehrsleistungen sind durch den Kunden folgende weitere Fahrtdaten in die hierfür vorgesehene Maske der elma-App einzugeben:
- Datum
- Abfahrts- oder Ankunftszeit
- Startort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig)
- Zielort
- Ggf. vorhandenes RVV-Ticket (Ja/Nein)
- Ggf. vorhandenes Aufpreis-Ticket elma (Ja/Nein)
- Ggf. vorhandener und aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Ja/Nein)
- Ggf. Besonderheiten wie Rollstuhl, Rollator, Gepäck (Ja/Nein)
- Ggf. Mitfahrer
Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Die Verfügbarkeit/Nichtverfügbarkeit wird in der elma-App nach Auswahl des Optionsfeldes „Rollstuhl“ angezeigt. Bei der telefonischen Buchung besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen. Die Buchung barrierefreier Fahrzeuge ist im Regelfall mobilitätseingeschränkten Fahrgästen vorbehalten.
Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die elma-App werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt.
Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrt buchen“ gibt der Kunde gegenüber der GFN ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.
Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die elma-App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die elma-App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußweg-Routing.
Bei einer telefonischen Buchung übernimmt der Servicemitarbeiter am Telefon die Eingabe der entsprechenden Daten in die Mobilitätsplattform und informiert den Kunden, ob und wann eine Fahrt stattfinden kann. Eine verbindliche Buchung erfolgt, auf Wunsch des Kunden, ebenfalls durch den Servicemitarbeiter. Soweit der Kunde in seinem Kundenkonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, erhält er zusätzlich zur mündlichen Bestätigung eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
Mit Hinterlegung der Buchungsbestätigung über die elma-App bzw. mit der mündlichen Buchungsbestätigung kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Kunden und der GFN ein Beförderungsvertrag zustande. Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
8. Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen
Personen mit einer Schwerbehinderung, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freifahrtberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und im Besitz einer gültigen Wertmarke sind, können die On-Demand-Verkehrsleistungen gegen Zahlung des hierfür festgesetzten Aufpreis-Tickets elma nutzen.
Die Buchung einer Fahrt erfolgt im Übrigen entsprechend Ziffer 7.
9. Stornierung von Fahrten
Buchungen können durch die GFN storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch die GFN fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 5 Minuten nach Betätigung des Buttons „Fahrt buchen“ bzw. der telefonischen Buchungsbestätigung durch den Servicemitarbeiter kostenfrei möglich.
Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann die Fahrt bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann entweder über die elma-App erfolgen oder telefonisch, auf Wunsch des Kunden, durch einen Servicemitarbeiter ausgeführt werden.
Werden die Fristen zur Stornierung überschritten, kann eine Stornogebühr i. H. v. 50 % des bei der Buchung angezeigten bzw. telefonisch mitgeteilten Fahrtpreises einbehalten werden.
Erscheint der Kunde nicht zu dem in der elma-App oder telefonisch übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird der volle Fahrpreis erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder der Fahrer Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Sperrung des Kunden-Accounts.
Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung bzw. Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.
10. Abrechnung und Zahlung
Das zu entrichtende Beförderungsentgelt wird durch die elma-App ermittelt und angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung dem Fahrgast durch den Servicemitarbeiter mitgeteilt.
Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
Bei Nutzung der elma-App
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard, AmericanExpress)
- SEPA-Lastschrift
- PayPal
- Barzahlung im Fahrzeug
Bei telefonischer Buchung erfolgt die Zahlung über die hinterlegten Zahlungsdaten
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard, AmericanExpress)
- SEPA-Lastschrift
- PayPal
- Barzahlung im Fahrzeug
Sowohl bei Buchung über die elma-App als auch per Telefon besteht die Möglichkeit, das RVV-Ticket vorab in der RVV-App als auch in Papierform zu erwerben. Hierzu gelten die Tarifbestimmungen des RVV. Dasselbe gilt auch für den Erwerb des Aufpreis-Tickets elma, sofern dieses nicht über die elma-App erworben wird. Bei Fahrtantritt muss der Kunde im Besitz eines gültigen RVV-Tickets in Verbindung mit einem Aufpreis-Ticket elma sein. Ein Erwerb sowie die Zahlung im Fahrzeug sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen werden mit Zustandekommen des Kaufvertrages über die Nutzungsberechtigten abgebucht.
Für jede durchgeführte oder nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dem Kunden im Anschluss eine Rechnung per E-Mail übersandt, sofern diese im Kundenkonto hinterlegt ist. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E Mail gegenüber der GFN per Telefon unter 0800 220 220 0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.
App-Nutzer bekommen eine Rechnung an die Mailadresse, wenn sie diese hinterlegt, bestätigt und dem Rechnungsempfang zugestimmt haben. Nicht-App-Nutzer bekommen keine Rechnung, weil sie dem Rechnungsempfang nicht in der App zustimmen können.
Eine Übersicht der für den Kunden erbrachten On-Demand-Verkehrsleistungen wird dem Kunden im Anschluss an die durchgeführte Fahrt über die elma-App zur Verfügung gestellt. In der Fahrthistorie kann der Kunde erkennen, welche Fahrten er getätigt bzw. ggf. storniert hat und welche Kosten hierfür angefallen sind.
11. Folgen bei Nichtzahlung
Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten und die Angaben im Sinne der Ziffer 6 wahrheitsgemäß vorzuhalten. Die GFN (siehe oben Ziffer 1) oder ein von der GFN bevollmächtigter Partner hat das Recht, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren, sofern
- ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden kann,
- es zu einer sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses kommt.
Die GFN oder einer der bevollmächtigten Partner wird dem Kunden die Kontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und/oder gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung (siehe oben Ziffer 6). Textform (126 b BGB) ist hierbei ausreichend.
Mit Ausgleich der offenen Forderungen (Zahlungseingang) bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten wird die Kontosperrung aufgehoben. Die Kontosperrung wird ebenfalls aufgehoben, soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
Kosten, die der GFN oder einem der bevollmächtigten Partner infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird im Verzugsfall zudem eine Mahngebühr von EUR 3,00 erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
12. Kündigung und Sperrung von Nutzerkonten
Die GFN (siehe oben Ziffer 1) oder ein von ihr bevollmächtigter Partner kann das Benutzerkonto endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.
Die GFN und seine Partner haben ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind gegeben bei z. B. einem Missbrauch der elma-App sowie wiederholtem Nichterscheinen zu einer gebuchten und nicht rechtzeitig stornierten Fahrt. In diesem Fall wird das Kundenkonto dauerhaft gesperrt.
Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für die Mobilitätsplattform jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons „Konto löschen“ in der elma-App) oder über das Servicetelefon unter 0800 220 220 0 bzw. per E-Mail an info@elma-mobil.de Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.
13. Missbräuchliche Nutzung durch Dritte
Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, sich umgehend per Telefon unter 0800 220 220 0 oder per E-Mail an info@elma-mobil.de zu melden und bis zur Klärung seine Zahlungsinformationen zu entfernen, seinen Kundenkonto-Zugang zu sperren oder sperren zu lassen.
14. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der elma-App unter https://www.elma-mobil.de/datenschutz/